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Pressemitteilung

ÖDP darf man auch beim Namen nennen!

Christian Deutschländer hat am vergangenen Mittwoch (Anm. in der OVB Zeitung) im Kommentar "Söders Sprung ans Ufer" drei unserer erfolgreichen Volksbegehren erwähnt, ohne die ÖDP beim Namen zu nennen! Das hat mich zu folgendem Leserbrief angespornt. 

Kreisrat Reinhard Retzer

Christian Deutschländer, leitender Redakteur für den Bereich Politik im OVB hat es treffend analysiert: Es war die Androhung eines Volksbegehrens „Rettet unser Grundwasser“, die Ministerpräsident Markus Söder veranlasste, beim erleichterten Zugriff auf das Wasser für die kommerzielle Nutzung, den Rückwärtsgang einzulegen. Eine „Volkswatschn“ in Gestalt eines Volksbegehrens im Wahljahr können weder er  noch die Aiwanger-Truppe gebrauchen. Christian Deutschländer belegt seine These mit einigen Themen, bei denen die CSU-geführte Staatsregierung durch fundiert formulierte Volksbegehren „überspült wurde“. Zurecht führt er dabei die Abschaffung des Senats, den Nichtraucherschutz sowie das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte Bayerns zum „Schutz der Artenvielfalt“ an. Der Vollständigkeit halber möchte ich den treffenden Kommentar noch mit der Information ergänzen, dass alle drei Gesetze für die erfolgreichen Volksentscheide aus der Feder der bayerischen ÖDP stammen. Keiner anderen Partei in Bayern ist es bisher gelungen, Gesetze am Landtag und der CSU-geführten Staatsregierung vorbei in gültiges Recht umzusetzen.  Das sollte dem Redakteur schon eine Zeile wert sein. Dass nämlich „Söders Sprung ans Ufer“ kurz nach der Ankündigung der ÖDP erfolgte, ein Volksbegehren „Rettet unser Grundwasser“ in Erwägung zu ziehen, ist sicher kein Zufall. Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsregierung dieser Aktion auch konkrete Taten folgen lässt und die kommunale Trinkwasserversorgung vor der kommerziellen Nutzung durch Lebensmittelkonzerne schützt. Weiding lässt grüßen!

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