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Pressemitteilung

Elterngeld in der Kritik

ÖDP-Kreisvorsitzender Reinhard Retzer unterstützt Klage für ein einheitliches Erziehungsgeld, Retzer: „Bisheriges Elterngeld bevorzugt Oberschicht“

Bereits anlässlich des Tages der Familie am 15. Mai wies die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) in Mühldorf darauf hin, dass das Elterngeld verfassungswidrig ist. Deshalb unterstützt Kreisvorsitzender Reinhard Retzer die Klage des ÖDP-Bundesverbandes gegen das Elterngeld vor dem Bundesverfassungsgericht. Diese Forderung bekräftigte er nochmals in der letzten Vorstandssitung.

„Das Elterngeld bevorzugt die Familien, in denen die Eltern erwerbstätig sind. Das ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch ungerecht denjenigen gegenüber, die sich voll und ganz der Erziehung widmen, insbesondere wenn mehrere Kinder in der Familie sind,“ begründet Retzer seine Haltung. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Gehalt, das dem pausierenden Elternteil vor der Geburt bezahlt wurde. Das bedeutet, dass eine Familie mit mehreren Kindern, bei der die Mutter aus diesem Grund pausierte lediglich den Sockelbeitrag von 300 Euro erhält. Mütter, die vorher erwerbstätig waren erhalten bis zu 1800 Euro monatlich, abhängig von ihrem letzten Nettogehalt.

Würde man diese Praxis auf die Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen anwenden, dann würde der Manager, der seine Mutter pflegt weit mehr erhalten, als die Kassiererin vom Supermarkt. „Für den Staat sind anscheinend Kinder gut verdienender Eltern mehr wert“, resümiert der ÖDP-Kreisvorsitzende.
Retzer erinnert daran, dass sich die ÖDP schon seit Jahren für ein einheitliches
Erziehungsgehalt einsetzt, das allen Eltern gleichermaßen zugutekommt, unabhängig davon, welches Einkommen die Eltern vorher hatten.

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