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Bericht

ÖDP und FDP klagen gegen Ausschussbesetzung im Kreistag

„Die Mitglieder des Kreisausschusses werden vom Kreistag für die Dauer der Wahlzeit aus seiner Mitte bestellt. Hierbei hat der Kreistag dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien Rechnung zu tragen.“, so sieht es die Landkreisordnung vor.

Reinhard Retzer

Reinhard Retzer

„Der eine Sitz, der der CSU im Kreis-, Umwelt-, Bau- und Finanzausschuss jeweils die absolute Mehrheit verschafft, der steht uns zu“, erklärte Reinhard Retzer, Sprecher der ÖDP/FDP Fraktionsgemeinschaft. „Gemäß der Landkreisordnung müssen sich die Mehrheitsverhältnisse des Kreistags in den Ausschüssen wiederspiegeln“, so Max Oelmaier von der FDP. „Gemeinsam mit Landrat Huber (CSU) können die jeweils 6 Vertreter der CSU in den weichenstellenden Ausschüssen Entscheidungen mit eigener absoluter Mehrheit herbeiführen. Im Kreistagsplenum  liegt die CSU jedoch samt Landrat mit 29 von 61 Stimmen unter der absoluten Mehrheit.“  
Die Kläger sehen sich in einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes  (4 BV 15.201; RN 3 K 14.1351) vom 8. Mai 2015 bestärkt, den Klageweg zu beschreiten.
Bereits in der konstituierenden Sitzung des Kreistags vom 9. Mai 2014 stellte die Fraktionsgemeinschaft ÖDP/FDP (Reinhard Retzer, Hubert Roßkothen beide ÖDP und Max Oelmaier FDP) den Antrag, das Zählverfahren nach St. Lague/Schepers anzuwenden, um in den 13er-Ausschüssen vertreten zu sein. „UWG, WGW und auch Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben uns seinerzeit unterstützt. Sie stehen auch jetzt voll hinter unserer Klage“, so Kreisrat Max Oelmaier (FDP).
„Die derzeitige Situation widerspricht der Landkreisordnung und unserem Verständnis von Demokratie“, so der Tenor von Retzer und Oelmaier: „Mit dem anerkannten Zählverfahren nach St Lague/Schepers  kommen wir der Spiegelbildlichkeit des Kreistages am nächsten: Alle Gruppierungen sind vertreten und keine hat die absolute Mehrheit.“

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